Mi. Dez 11th, 2024

München: Das abgerissene sogenannte Uhrmacherhäusl im Münchner Stadtteil Giesing muss wiederaufgebaut werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Das Gericht gab im Berufungsverfahren der Stadt München teilweise Recht, die den Wiederaufbau gefordert hatte. Oberbürgermeister Reiter erklärte nach dem Urteil, man könne Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen. Der Eigentümer muss das denkmalgeschützte Gebäude in seinen ursprünglichen Maßen wiederherstellen. Der Abriss des Uhrmacherhäusls vor knapp vier Jahren hatte zahlreiche Protestaktionen von Bürgern gegen die Gentrifizierung Münchens ausgelöst. – BR

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