Auch zu Ostern und in den Osterferien gelten die allgemeinen KontaktbeschränkungenNeuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldet am Mittwoch, 31. März 2021, eine 7-Tage-Inzidenz (Robert-Koch Institut) von 136,7. Bereits seit mehreren Tagen liegt dieser Wert über 100.Damit gelten folgende allgemeinen Kontaktbeschränkungen:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren. Diese muss in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften stattfinden. Sie kann aus Kinder aus höchstens zwei Hausständen bestehen. – Christoph Unterburger, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen