Sa. Dez 7th, 2024

München – Die Bayerische Krebsgesellschaft e.V. fordert, dass Krebspatienten wesentlich früher als bisher vorgesehen die Schutz-Impfung gegen Covid-19 erhalten. Krebskranke Menschen (und deren Angehörige) werden nach der aktuellen Rechtsverordnung der Bundesregierung erst der Gruppe 3 (mit erhöhter Priorität) zugeordnet. Es sei denn, sie fallen z. B. aufgrund ihres Alters, bestimmter, schwerster Vorerkrankungen oder ihres Berufs in die Gruppe 1 oder 2.

„Wir halten die aktuelle Regelung der Impf-Priorisierung für nicht angemessen, da sie immungeschwächte und besonders gefährdete krebskranke Menschen ausgrenzt“, kritisiert Professor Günter Schlimok, Präsident der Bayerischen Krebsgesellschaft. „Krebspatienten mit einer neuen, fortschreitenden oder metastasierten Erkrankung haben eine schlechtere Prognose, wenn sie an Covid-19 erkranken. Vor allem Betroffene mit Blut- oder Lungenkrebs, aber auch mit schweren Organschäden haben bei einer Infektion mit Corona häufig schwere Krankheitsverläufe und ein deutlich erhöhtes Sterberisiko. Diese Härtefälle können durch eine frühe Impfung verhindert werden“, betont Schlimok.

Es gibt verschiedene Faktoren, die einen schweren Verlauf bei Covid-19 beeinflussen können. Dazu zählen die Krebsart, die Therapie, das Alter und die körperliche Verfassung sowie Vorerkrankungen des Patienten. Diese Aspekte werden in der aktuellen Impfstrategie der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Das führt dazu, dass sich viele Krebspatienten in Deutschland in einer doppelt lebensgefährlichen Situation befinden, solange sie nicht geimpft sind.

In einem offiziellen Brief an den Bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek fordert er den Minister auf, sich auf Bundesebene für die Impfempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO) einzusetzen. Die Fachgesellschaft empfiehlt „Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen, insbesondere akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom sowie Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren (nicht in Remission) oder Patienten unter aktueller systemischer Therapie (ausgenommen ausschließlich antihormonelle Monotherapie)“ zumindest in die Gruppe 2 mit hoher Priorität aufzunehmen. Angesichts der erhöhten Sterblichkeit empfiehlt die DGHO die Schutzimpfung auch „bei Patienten vor, während oder nach einer Chemotherapie, sowie einer gezielten Therapie und/oder einer Therapie mit Immuncheckpoint-Inhibitoren“. *

Die Bayerische Krebsgesellschaft schlägt vor, dass eine Härtefallklausel für Krebspatienten in die Impf-Priorisierung aufgenommen wird, die es gefährdeten Krebspatienten ermöglicht, ohne Rücksicht auf das Alter mit einer Bescheinigung des behandelnden Onkologen zeitnah eine Impfung zu erhalten. – Conny Gilbert M.A., Bayerische Krebsgesellschaft e.V.
Link zur Webseite: www.bayerische-krebsgesellschaft.de

* Quelle: https://www.dgho.de/publikationen/stellungnahmen/gute-aerztliche-praxis/coronavirus/covid-19-vakzine-20210107.pdf

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