Fr. Dez 13th, 2024

Luxemburg: Emmentaler-Käse muss nicht zwingend aus der Schweiz kommen.

Das hat das EU-Gericht entschieden und damit die Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland abgewiesen. Der Verband wollte erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise das Allgäu. Die Luxemburger Richter lehnten das ab. Emmentaler beschreibe eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden. Der Kläger kann das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. – BR

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