Neuburg – Aufstallung von Hausgeflügel gilt seit dem 14. Februar 2021 Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte mit, dass im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erstmals bei einer am 6. Februar 2021 mit auffälligen Symptomen verendeten Graugans das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen wurde. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter folgendem Link veröffentlicht: www.neuburg-schrobenhausen.de.
Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist Hausgeflügel seit dem 14. Februar 2021 aufzustallen. Dazu müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel (d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses ab sofort in geschlossenen Ställen unterbringen. Möglich ist auch eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.
Zur Früherkennung der Erkrankung müssen zudem ab sofort auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Stück Geflügel die Anzahl verendeter Tiere bzw. die Anzahl gelegter Eier dokumentieren. Damit soll der Gesundheitsstatus der gehaltenen Tiere belegt und sichergestellt werden, dass das Auftreten der Geflügelpest frühzeitig erkannt wird. Die bereits per Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 für alle Geflügelhalter angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin strikt einzuhalten.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen bittet Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt (08431/57288) oder den örtlichen Polizeidienststellen unter genauer Angabe des Fundortes zu melden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen