Mo. Dez 2nd, 2024

München: Im Streit um Schadenersatz für einen geplatzten Maskendeal ist ein fränkischer Unternehmer mit seiner Klage gegen den Freistaat gescheitert.

Aus Sicht des Landgerichts München eins ist zu keinem Zeitpunkt ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Es ging um rund 1,5 Millionen Euro. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob es einen mündlichen Vertrag über die Lieferung von medizinischen Masken zu Beginn der Corona-Pandemie gab oder nicht. Der Unternehmer war nach eigenen Angaben im Vertrauen auf den Abschluss eines Vertrages in Vorleistung gegangen – das Ministerium lehnte den Kauf dann aber ab, mit dem Hinweis, man habe ein günstigeres Angebot bekommen. – BR

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