Di. Dez 3rd, 2024

Bonitätsprüfung mit Kontenabfrage darf kein Normalfall werdenEin neues Angebot der Auskunftei Schufa sieht eine Auswertung der Kontodaten von Verbrauchern zur Bonitätsbewertung vor. Verbraucher sollen danach einen negativen Scorewert bei der Schufa verbessern können, wenn sie einem Tochterunternehmen Zugriff auf einen elektronischen Kontoauszug einräumen, der einen Zeitraum von 90 Tagen umfasst. Die Schufa will die Kontodaten auswerten und bis zu 12 Monate für verschiedene Zwecke speichern. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber kritisiert das Geschäftsmodell:

„Die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern in großem Stil anhand von deren Kontoauszügen bewerten zu lassen, ist nicht akzeptabel. Persönliche Bankdaten müssen für kommerzielle Profilbildungen tabu bleiben. Was heute als ‚zweite Chance‘ für Verbraucher mit schlechter Bonitätsbewertung angeboten wird, kann vielleicht morgen schon zum Standard werden. Es darf aber nicht sein, dass künftig vor jedem Alltagsgeschäft eine Bonitätsprüfung stattfindet, bei der Auskunfteien Kontodaten auswerten. Zum Schutz der Privatsphäre muss eine klare rote Linie gezogen werden. Es darf keine grenzenlose Überwachung und laufende Bewertung des persönlichen Verhaltens geben. Bonitätsauskünfte und Scoring dürfen nicht zum Standard werden.“ Scoring und Bonitätsauskünfte müssten vielmehr auf Verträge mit kredittypischen Risiken beschränkt bleiben und auch dort Grenzen wahren. Auch könne die datenschutzrechtliche Einwilligung nicht grenzenlos gelten und eine umfassende kommerzielle Auswertung der Privatsphäre rechtfertigen.

Mit der von der Schufa angedachten erweiterten Bonitätsauskunft „Check Now“ sollen Verbraucher die Voraussetzungen schaffen können, einen Vertrag mit kreditähnlichen Risiken zu erhalten. Dazu soll ein Kontoauszug einmalig erstellt werden. Sind die Kontodaten entsprechend gut, erhält der Verbraucher eine bessere Bonitätseinstufung und kann damit beispielsweise einen Handyvertrag mit Finanzierung eines Endgeräts abschließen, der ihm zuvor auf Grundlage der „normalen“ Schufa-Auskunft verweigert worden war. Mit der Beauftragung soll der Verbraucher zusätzlich darin einwilligen, dass die Kontodaten von der Schufa auch für andere Zwecke bzw. zur Profilbildung verwendet werden. Glauber: „Bei dieser Methode geht die Chance zum Vertragsabschluss mit dem Kontrollverlust über die eigenen Daten einher. Das ist ein zu hoher Preis. Außerdem erfährt der Verbraucher nicht, nach welchen Kriterien die Bankdaten ausgewertet werden und wie der Scorewert berechnet wird.

Ein Mobilfunkkonzern, der das Verfahren zusammen mit der Schufa getestet hat, will es Medienberichten zufolge nicht weiter verfolgen. Die Datenschutzbehörden prüfen derzeit die rechtliche Zulässigkeit von „Check Now“. – Bayerisches Staatsministerium für Verbraucherschutz

Kommentar verfassen