Sonderforschungsprojekt für Auslauf- und Freilandhaltungen abgeschlossenMünchen – Das Sonderforschungsprojekt des Umweltministeriums für eine moderne Form der Schweinehaltung auch im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist abgeschlossen. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Das Sonderforschungsprojekt ist ein weiterer Baustein unserer umfassenden Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest. Eine moderne und zukunftsfähige Form der Schweinehaltung bleibt auch im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Bayern weiterhin möglich. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Tierwohls in Bayern.“ Durchgeführt wurde das Sonderforschungsprojekt federführend vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). In Bayern ist bislang kein ASP-Fall festgestellt worden. Die ASP ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.
Gerade Betriebe mit Auslauf- und Freilandhaltung stehen angesichts der Ausbreitung der ASP vor großen Herausforderungen. Nach den EU-rechtlichen Vorgaben muss im Falle eines ASP-Ausbruchs der direkte oder indirekte Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen sicher ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Sonderforschungsprojekts wurden dazu praktikable Handlungsempfehlungen entwickelt, mit denen Schweine insbesondere in Auslaufhaltungen betriebsindividuell vor der Einschleppung der ASP geschützt werden können. Auf dessen Basis können Betriebe risikoorientiert individuelle Lösungen erarbeiten, mit denen die EU-rechtlichen Anforderungen erfüllt werden können. Betriebe, die diese Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, können auch am Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP teilnehmen, sodass Verbringungen aus diesen Haltungen im ASP-Fall grundsätzlich weiter möglich bleiben. Als weitere Hilfestellung für schweinehaltende Betriebe hat das Umweltministerium die Erstellung eines bayernweit gültigen Musters eines unionsrechtlich geforderten „Hygieneplans“ durch die bayerischen Berufs- und Wirtschaftsverbände fachlich unterstützt. Das Muster wird allen interessierten Betrieben kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Bayern bereitet sich seit langem intensiv auf die ASP vor. Die vielfältigen Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP werden laufend überprüft und an die aktuelle Lage angepasst. Dabei arbeitet Bayern eng mit dem Bund, den Bundesländern und Nachbarstaaten zusammen, wie beispielsweise bei der bayernweiten Ausweitung des sogenannten ASP-Schutzzonen-Konzepts. Durch den vom Umweltministerium beauftragten und finanzierten Lückenschluss entlang vorhandener Wildschutzzäunungen an den Bundesautobahnen in Bayern werden wirksame Barrieren geschaffen, die ungehinderte Wanderbewegungen von Wildschweinen einschränken und damit jagdliche Maßnahmen erleichtern sollen.
Darüber hinaus wurde im Zuge der Implementierung des neuen EU-Tiergesundheitsrechts (AHL) ein umfassendes Übungskonzept für Tierseuchen erarbeitet, welches unionsrechtliche Vorgaben umsetzt und gleichzeitig die Anforderungen der bayerischen Veterinärverwaltung berücksichtigt. Durch die moderne Konzeption, die sowohl behördeninterne als auch überregionale Tierseuchenübungen abdeckt, sollen die zuständigen Behörden auf den Ernstfall vorbereitet werden. Der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest stellt zudem ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sicher. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz