Mi. Dez 11th, 2024

Berlin: Arbeitszeiten sollen künftig täglich elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor.

Festgehalten wird der Beginn, das Ende und die Dauer. Allerdings lässt der Entwurf viele Ausnahmen zu. So können die Tarifparteien sich darauf verständigen, die Arbeitszeit händisch zu erfassen, auch nachträglich im Lauf einer Woche. Das Ministerium erklärt in der Begründung des Entwurfs, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts schon jetzt. Das neue Gesetz solle klarstellen, welche Möglichkeiten es dazu gibt. – BR

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