Mi. Dez 11th, 2024

Nach vielen Jahren der schmalen kommunalen Kassen ächzen und stöhnen die Städte unter der immer weiter anschwelenden Finanzlast vor dem Hintergrund katastrophaler Gewerbesteuereinnahmen. Wie wohl tut da doch ein Förderprogramm für ländliche Regionen wie das LEADER+-Konzept.

brennessel sprach mit Harald Müller, Regionalmanager von LEADER+. Er ist zuständig für die Lokale Arbeitsgemeinschaft (LAG) Altbayerisches Donaumoos e.V. und koordiniert den Innovations- und Handlungsbedarf des Fördergebietes, das auf einer Stärken- und Schwächenanalyse basiert.

Gründung der LAG
Die aktive Phase der LAG begann mit den Grundsatzbeschlüssen der 12 Kommunen im Oktober 2002 und der Einrichtung von Arbeitskreisen. Im weiteren Verlauf hat das LEADER+-Forum am 30.1.2003 beschlossen, einen gemeinnützigen Verein mit dem Namen “Altbayerisches Donaumoos e.V.” zu gründen. Alle 12 Kommunen haben ihre Mitgliedschaft per Beschluss dokumentiert.

Zielvorgaben
Das Ergebnis der mehrstufigen Stärken-Schwächen-Analyse lässt sich im integrierten Innovations- und Handlungskatalog zusammenfassen:

– Entwicklung eines sanften Tourismus
– Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
– Schutz des Niedermoorlebensraumes
– Stärkung der Familien, der Jugend und der Rolle der Frauen
– Verbesserung der Lebensqualität
– Wiederbelebung traditioneller sozialer Strukturen, Nachbarschaftshilfe
– Erhaltung der ländlichen Kultur
– Entwicklung von Perspektiven für die Landwirtschaft
– Verbesserung der Zusammenarbeit
– Bessere Darstellung nach außen (Imageverbesserung)
– Förderung des regenerativen Energieeinsatzes
– Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Innovation
– Ausbau des Dienstleistungssektors
– Nutzung der neuen Technologien

Im Leitbild der LAG Altbayerisches Donaumoos heißt es:
‘Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Altbayerischen Donaumoos, wollen unsere Heimat den sich wandelnden Umfeldbedingungen anpassen und Perspektiven für die Zukunft schaffen. Da das Erreichen unserer ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielsetzungen in diesem Naturraum auf den Fortbestand unserer natürlichen Lebensgrundlagen fußt, ist für unser ganzes Handeln der Grundsatz der Nachhaltigkeit maßgebend. Kirchturmdenken liegt uns fern. Wir wollen die Zusammenarbeit in der Region verstärken hin zu einem noch kooperativeren Miteinander. Dies gilt auch für partnerschaftliche Beziehungen nationaler und internationaler Art.’

Was ist LEADER+?
Im Rahmen des Reformpaketes Agenda 2000 wurden u.a. die Regelungen für die EU-Regionalförderung für die Strukturfondsperiode 2000-2006 überarbeitet. Mit der allgemeinen Strukturfondsverordnung, (EG) Nr. 1260/1999, wurden vier Gemeinschaftsinitiativen eingerichtet, wobei LEADER+ die Entwicklung des ländlichen Raums fördert. Die Abkürzung LEADER steht für „Liaison entre Aktions de développement de l’economie rurale (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und deutet damit den integrierenden, sektorübergreifenden Charakter der Initiative an. Mit LEADER+ startet die Initiative bereits in die dritte Förderperiode (2000 bis 2006) und baut auf den Erfahrungen von LEADER I sowie LEADER II auf.

Wie unterscheidet sich LEADER+ von LEADER II?
Bei der Gebietskulisse gibt es keine prinzipielle Einschränkung auf bestimmte Gebiete mehr (in LEADER II waren LEADER-Regionen an Ziel-1- und Ziel-5b-Gebiete gekoppelt), LEADER ist potentiell in allen ländlichen Räumen möglich. Zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie sind Lokale Aktionsgruppen obligatorisch. Es können nicht, wie in LEADER II noch möglich, sog. Kollektive Aktionsträger Projekte umsetzen, ohne dass in der Region eine Lokale Aktionsgruppe agiert. Die Grundlage der Bewerbung als Lokale Aktionsgruppe in LEADER+ ist das Regionale Entwicklungskonzept. Die Region muss sich darin auf ein Schwerpunktthema festlegen. Die Beteiligung von Personen und Institutionen von außerhalb der öffentlichen Verwaltung und der Politik muss gewährleistet sein. Deshalb müssen auf der Entscheidungsebene der Lokalen Aktionsgruppe mindestens 50 Prozent von den Wirtschafts- und Sozialpartnern gestellt werden. Die Finanzierung wird in LEADER+ nur aus einem Strukturfonds, dem EAGFL, geleistet (auch Maßnahmen, die inhaltlich anderen Fonds zugeordnet werden können).

Welche Gebiete kommen im Rahmen von LEADER+ für eine Förderung in Frage?
Aus Sicht der Europäischen Kommission können grundsätzlich alle ländlichen Gebiete durch LEADER gefördert werden, wenn sie eine bestimmte Struktur aufweisen. Die grundsätzliche Beschränkung auf eine bestimmte Gebietskulisse ist im Vergleich zu LEADER II nunmehr weggefallen. Die auszuwählenden Gebiete sollen in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine homogene Einheit bilden und damit der lokale und ländliche Charakter gewährleistet ist, sollte die Bevölkerung des Gebiets im allgemeinen 100 000 Einwohner in den am dichtesten besiedelten Gebieten (rund 120 Einwohner/km2 ) nicht über- und im Regelfall 10 000 Einwohner nicht unterschreiten. Diese Charakteristika können dazu führen, dass LEADER-Gebiete nicht deckungsgleich mit administrativen Grenzen sind.

Damit aber keine Förderung nach dem „Gießkannnenprizip“ erfolgt, werden in jedem Mitgliedsstaat (in Deutschland in jedem Bundesland), entsprechend den Vorgaben der EU, Gebiete nach Teilnahme an einem Wettbewerb ausgewählt, sodass eine sinnvolle Mindestfördersumme je Gebiet eingehalten wird. Die genauen Auswahlkriterien für die LEADER-Gebiete sind in den Programmen der Bundesländer festgelegt.

Was sind Lokale Aktionsgruppen (LAGs)?
Für die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte ist eine koordinierende Stelle notwendig. Diese Aufgabe übernehmen Lokale Aktionsgruppen (LAGs). LAGs sind Zusammenschlüsse von privaten und öffentlichen Akteuren der Region, die sich zum Beispiel als Verein oder als privatrechtliche Gesellschaft organisieren. Wesentlich ist, dass die Zusammensetzung der LAG eine für die Region repräsentative Mischung lokaler Akteure darstellt und auf Entscheidungsebene mindestens zur Hälfte lokale Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten sind. Die LAGs begleiten und steuern den Entwicklungsprozess, sind Anlaufstelle für Projektideen und Projektanträge und vernetzen die verschiedenen Akteure in der Region. Sie können aber auch selbst Projekte initiieren und umsetzen.

Was ist ein Regionales Entwicklungskonzept / Entwicklungsplan?
Das regionale Entwicklungskonzept (REK) oder auch Entwicklungsplan ist die Grundlage für die Arbeit der LAG und zunächst wichtigste Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der LAG. Das REK kann als Zukunftsentwurf für die Entwicklung der Region bezeichnet werden. Auf Grundlage einer regionalen Stärken-Schwäche-Analyse werden Planungen, Projekte und Maßnahmen in der Region in einem breit getragenen Konzept abgestimmt. Ziel ist dabei die bewusste Beeinflussung bzw. Initiierung eines Entwicklungsprozesses in der jeweiligen Region. Wenn die Entwicklungsziele des REK auf das Wesentliche konzentriert als Zukunftsbilder der Region, Grundsätze der Regionalentwicklung oder als regionale Vision dargestellt werden, spricht man auch von einem Leitbild der Region. Das REK ist ein flexibles, rechtlich nicht bindendes Instrument. Für die Umsetzung der Ziele des REK sind im Rahmen von LEADER die Lokalen Aktionsgruppen verantwortlich.

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