Studierende können im Durchschnitt 6.870 Euro mehr erhalten.Berlin – Die Corona-Pandemie hat den Studierenden in Deutschland vieles abverlangt: Ein Großteil hat seinen Nebenjob und damit eine der wichtigsten Einnahmequellen verloren. Hinzu kommt das digitale Studium und dessen mangelhafte Umsetzung an den Hochschulen.
Um die finanzielle Sicherheit unter den Studierenden zu gewährleisten, haben die Bundesländer die Regelstudienzeit um ein bis drei Semester verlängert, sodass Studierende länger Anspruch auf die staatlichen BAföG-Zuschüsse haben. Unserer Analyse zufolge können damit insgesamt bis zu 3,66 Milliarden Euro zusätzlich ausgeschüttet werden.
Hier seht ihr, wie hoch die zusätzlichen BAföG-Zahlungen je nach Bundesland ausfallen können:
Die Beiträge pro Bundesland
Baden-Württemberg
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 325,5 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 5.988 Euro
Bayern
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 508 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 8.748 Euro
Berlin
zusätzl. Betrag durch Verlängerung. 342,9 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 9.972 Euro
Brandenburg
zusätzl. Betrag durch Verlängerung. 100,6 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 9.918 Euro
Bremen
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 55 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.468 Euro
Hamburg
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 105,4 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.768 Euro
Hessen
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 237,4 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.156 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 63,8 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.348 Euro
Niedersachsen
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 300 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.192 Euro
Nordrhein-Westfalen
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 1,1 Mrd. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 9.090 Euro
Rheinland-Pfalz
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 64,2 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 3.042 Euro
Saarland
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 24,8 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.012 Euro
Sachsen
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 175,4 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.252 Euro
Sachsen-Anhalt
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 82,1 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.372 Euro
Schleswig-Holstein
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 140,8 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 9.504 Euro
Thüringen
zusätzl. Betrag durch Verlängerung 76,6 Mio. Euro zusätzl. Betrag pro Studierenden 6.096 Euro
In Niedersachsen wurde die Verlängerung um ein weiteres Semester bereits beschlossen, das niedersächsische Hochschulgesetz muss jedoch noch gemäß des Beschlusses geändert werden (Stand: 08. Juni 2021, 08 Uhr). Tabelle: charly education Quelle: charly education Einbetten.
Bis zu 3,67 Milliarden Euro mehr BAföG für Studierende aufgrund Corona-Pandemie
Lernplattform charly education analysiert die verlängerten BAföG-Zahlungen an Studierende
Regelstudienzeit wurde aufgrund der Corona-Pandemie je nach Bundesland um bis zu drei Semester verlängert
BAföG-Studierende können durchschnittlich bis zu 7.060 Euro zusätzlich bekommen
Berlin, 08. Juni 2021 – Fortschreitende Miete, offene Rechnungen, verlorener Nebenjob: Aufgrund der Corona-Pandemie ist die finanzielle Lage vieler Studierender prekär. Um das monatliche Einkommen trotzdem weiter abzusichern, haben die Bundesländer das jeweils geltende Hochschulgesetz angepasst und die Regelstudienzeit um ein bis drei Semester erweitert. Da der BAföG-Zuschuss Studierenden nur in der Regelstudienzeit zusteht, soll so die finanzielle Sicherheit während des Studiums gewährleistet werden. Damit stehen Studierenden im Bundesschnitt insgesamt 7.060 Euro an zusätzlichen Förderungsgeldern zu. Das geht aus einer Analyse der Lernplattform charly education (charly.education) hervor.
Fünf Bundesländer verlängern BAföG-Zahlungen um drei Semester
Insgesamt bedeutet das, dass rund 3,67 Milliarden Euro an zusätzlichen BAföG-Zuschüssen ausgezahlt werden können. Insgesamt erhalten rund 489.000 Studierende monatlich einen staatlichen Zuschuss von durchschnittlich 522 Euro. Die nun zusätzlich in Aussicht gestellten Zahlungen stehen den Studierenden zu, wenn sie während der verlängerten Regelstudienzeit immer noch immatrikuliert sind.
Studierende aus Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern können maximal drei Semester länger von der staatlichen Unterstützung profitieren. Am meisten lohnt sich das im Durchschnitt für die Berliner und Brandenburger Studierenden, wo der durchschnittliche Fördersatz am höchsten ist: Bis zu 9.970 bzw. 9.920 Euro zusätzliche BAföG-Zahlungen für drei weitere Semester stehen ihnen zu.
Nachholbedarf in Rheinland-Pfalz
Weitere zehn Bundesländer haben die Regelstudienzeit um zwei Semester verlängert. Für die Studierenden in Hamburg bedeutet das durchschnittlich 6.770 Euro zusätzlich, in Baden-Württemberg sind es 6.000 Euro.
Um lediglich ein Semester wird die Regelstudienzeit in Rheinland-Pfalz verlängert. Damit haben Studierende in Rheinland-Pfalz Anspruch auf eine staatliche Unterstützung von durchschnittlich 3.040 Euro. Der Großteil der Bundesländer hält sich jedoch eine weitere Verlängerung der Regelstudienzeit offen. – Verena Sellier | verena.sellier@tonka-pr.com