München: Die rechtsextreme Kleinpartei „III. Weg“ darf vorerst keine Wahlplakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ mehr verwenden.
Das hat das Landgericht München I entschieden. Dessen Sprecherin erklärte, das Gericht habe der Partei per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu benutzen – und zwar generell, nicht nur in München oder Bayern. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dazu: Die Formulierung, jemanden „zu hängen“ werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen. Die Grünen begrüßten den von ihnen beantragten Beschluss: Wer Morddrohungen plakatiere, verhöhne die Demokratie. In Bayern hatte das Innenministerium bereits alle Polizisten angewiesen, die Plakate abzunehmen. In Zwickau in Sachsen dürfen sie nach einem anderen Gerichtsurteil dagegen vorerst hängen bleiben. – BR