Berlin: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Verbote für drei geplante Demonstrationen gegen die Corona-Politik bestätigt. Die Eilanträge der Veranstalter wurden zurückgewiesen.
Zur Begründung hieß es, mit Blick auf die Gefahr einer Covid-19-Infektion sei das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, da die Versammlungsteilnehmer mit größter Wahrscheinlichkeit Mindestabstand und Hygieneregeln missachten würden. Die Antragsteller hatten argumentiert, das Demonstrieren ohne Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand sei von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Das Gericht wies das zurück. – BR