Do. Dez 12th, 2024

Berlin: Im sogenannten „Tiergarten-Mord-Prozess“ ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen Georgier mit tschetschenischer Herkunft im Kleinen Tiergarten in Berlin erschossen hat. Das Urteil entspricht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese geht davon aus, dass der Angeklagte im Auftrag einer staatlichen russischen Stelle gehandelt hat. Moskau weist diesen Vorwurf bislang zurück. Der Fall belastet seit Beginn der Ermittlungen das deutsch-russische Verhältnis. – BR

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