– Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkrei Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 1. März 2022 vorliegen– Antragsformular steht auf der Landratsamt-Homepage zum Download zur Verfügung
Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2022 vollständig vorlegen.
Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragung der Vereinspauschale erleiden, werden auf der Grundlage von Rückmeldungen aus dem praktischen Vollzug Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale 2022 folgende Erleichterungen zugelassen:
– Verzicht auf den Jugendanteil in Höhe von 10 %, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Jahr 2020 noch erfüllt hat
– Heranziehung des Ist-Aufkommens des Jahres 2019, falls das Mindest- Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht werden kann
– Heranziehung der Mitgliedereinheiten aus dem Jahr 2020, sofern deren Anzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist (diese Regelung bezieht sich nicht auf die durch Übungsleiterlizenzen erwirtschaftete Mitgliedereinheiten)
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Gesellschaft-und-Soziales/Sportförderung/
Vereinspauschale-Staatlicher-Zuschuss zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431/ 57-438 – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen