Fr. Apr 26th, 2024

München: Im Streit über die Rechtmäßigkeit des Rad-Volksbegehrens will der Bayerische Verfassungsgerichtshof heute sein Urteil verkünden.
Sollten die Richter die von mehr als 100.000 Menschen unterstützte Initiative billigen, käme es zu einem bayernweiten Volksbegehren. Die Staatsregierung hält das Volksbegehren allerdings für rechtlich unzulässig, deshalb hatte das Innenministerium den Verfassungsgerichtshof angerufen. Die Initiatoren des „Radentscheids Bayern“ fordern ein neues Radgesetz. Ziel sind der Neu-, Um- und Ausbau und die Sanierung von Radwegen. Das Innenministerium argumentiert dagegen, das Radgesetz würde in das Budgetrecht des Parlaments eingreifen. CSU und Freie Wähler haben vor gut zwei Wochen einen eigenen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt, das geht den Initiatoren aber nicht weit genug. – BR

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