München: Die bayerische Justiz hat den anti-israelischen Slogan „From the river to the sea“, also „vom Fluss bis zum Meer“, als strafbares Terror-Kennzeichen eingestuft.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München ist es in Bayern nun verboten, den Slogan zu verwenden. Er wird oft bei anti-israelischen Demonstrationen gebraucht. Damit wird die vollständige Befreiung Palästinas gefordert – vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer, also auf dem Gebiet Israels. – BR