Do. Dez 12th, 2024

München: Die bayerische Justiz hat den anti-israelischen Slogan „From the river to the sea“, also „vom Fluss bis zum Meer“, als strafbares Terror-Kennzeichen eingestuft.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München ist es in Bayern nun verboten, den Slogan zu verwenden. Er wird oft bei anti-israelischen Demonstrationen gebraucht. Damit wird die vollständige Befreiung Palästinas gefordert – vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer, also auf dem Gebiet Israels. – BR

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