Sa. Apr 27th, 2024

München: Behörden können kein Fahrverbot für Fahrräder oder E-Scooter verhängen. Zu diesem Urteil kommt der bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Nach Einschätzung der Richter bietet das geltende Recht keine Grundlage für ein Verbot, wenn der Fahrer unter Alkohol und Drogeneinfluss ein Fahrzeug gefahren ist, für das er keinen Führerschein braucht. Laut dem Gerichtshof bezieht sich die Verbotsmöglichkeit in der bundesweiten Verordnung nur auf Fahrzeuge, für die es eine Fahrerlaubnis braucht. Übertragbar auf Fahrräder oder E-Scooter sei die Regelung aber nicht, da sie ein anderes Gefahrenpotenzial hätten als Kraftfahrzeuge. Der Freistaat hatte geklagt und kann jetzt gegen das Urteil noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen. – BR

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