Sa. Apr 27th, 2024

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Thermofenster-Technik bei Dieselfahrzeugen gefällt.
Demnach müssen Autohersteller Schadenersatz zahlen, wenn die Abgase nur in einem kleinen Temperaturbereich ordnungsgemäß von Schadstoffen gereinigt werden. Das gilt auch, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich, sondern lediglich fahrlässig gehandelt haben. Über die Höhe des Schadenersatzes müssen nun die Gerichte der unteren Instanzen entscheiden; er liegt zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises. Geklagt hatten Autobesitzer gegen die Hersteller Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. – BR

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