Fr. Okt 11th, 2024

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über weitere Schadenersatzansprüche von Dieselkäufern.

Es geht dabei nicht um den sogenannten Abgasskandal von 2015, sondern um Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster, das die Abgasreinigung je nach Außentemperatur steuert. Der EuGH hatte geurteilt, dass Thermofenster bis auf wenige Ausnahmen unzulässig sind. Die Luxemburger Richter setzten die Hürden für Schadenersatz deutlich niedriger an als ihre deutschen Kollegen bisher. Das könnte gravierende Auswirkungen auf die Haftung der Autobauer haben und sie womöglich verpflichten, in sehr viel mehr Fällen Diesel-Kläger finanziell zu entschädigen. Ob aber wirklich Schadenersatzansprüche bestehen, müssen nationale Gerichte entscheiden. Bisher hatte der BGH das abgelehnt, weil die Hersteller die Käufer nicht vorsätzlich geschädigt hätten. – BR

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