Neuburg – Sie sind für Grundstückseigentümer wie -käufer gleichermaßen interessant, wenn es um den Bodenwert von bebauten und unbebauten bzw. landwirtschaftlichen Grundstücken geht: Die sogenannten Bodenrichtwerte. Zum Stichtag 31.12.2020 wurden sie turnusgemäß durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen neu festgesetzt. Diese Richtwerte gelten nun wieder zwei Jahre lang.
Die neu ermittelten Grundstücksrichtwerte liegen im Juli 2021 bei den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises für die Dauer eines Monats öffentlich aus. Bei der Stadt Neuburg a. d. Donau erfolgt dies in der Liegenschaftsverwaltung der Stadt, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg, II. Stock, Zimmernummer 218. Die Stadt Schrobenhausen veröffentlicht die neuen Bodenrichtwerte dieses Jahr in der Finanzverwaltung, Zimmer 023, Lenbachplatz 7-8 in 86529 Schrobenhausen. In den übrigen Gemeinden wird durch Anschlag an der Gemeindetafel bzw. durch Bekanntmachung im Gemeindeblatt auf den Ort und Zeitpunkt der Auslegung hingewiesen.
Einzelne Auskünfte zu den neuen Werten oder den vorangegangenen Stichtagen erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Zudem ist über die Geschäftsstelle die komplette Bodenrichtwertliste sowie einzelne Auszüge (Gemeinden, Städte, Landwirtschaft) erhältlich. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen