Sa. Dez 7th, 2024

Karlsruhe: Der Deutsche Fußball-Bund hat das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Vereinsstrafen bei Fehlverhalten von Fans begrüßt.

DFB-Vizepräsident Koch sagte, mit dem Beschluss sei abschließend und zweifelsfrei sichergestellt, dass man von den Vereinen einen störungsfreien Spielbetrieb einfordern könne. Der BGH hatte entschieden, dass der Deutsche Fußball-Bund auch künftig hohe Geldbußen gegen Vereine verhängen darf, wenn im Fanblock Bengalos gezündet werden. Rechtlich seien solche Strafen als Präventivmaßnahme zu bewerten. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte – und nun auch in letzter Instanz unterlag. – BR

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