Fr. Apr 26th, 2024

Berlin: Bayern ist mit einem Vorstoß zur Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gescheitert.
Die Mehrheit der Länder hat dem Jahressteuergesetz im Bundesrat in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Um es im Sinne Bayerns zu ändern, hätte es an den Vermittlungsausschuss überwiesen werden müssen. Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer liegen derzeit bei 400.000 Euro pro Kind. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird der der Wert von Immobilien ab 1. Januar neu berechnet, die fällige Erbschaftssteuer könnte damit steigen. Bayerns Finanzminister Füracker spricht von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“. – BR

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