Sa. Apr 27th, 2024

Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof fällt heute Vormittag eine Entscheidung, auf die viele Diesel-Kläger mit Spannung warten.
Es geht um die Frage, ob Käufer von Autos mit unzulässiger Abgastechnik auch dann Schadenersatz verlangen können, wenn die Hersteller fahrlässig gehandelt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht Diesel-Klägern nur dann Geld zu, wenn sie vorsätzlich getäuscht wurden. Der Generalanwalt des EuGH sieht das anders. Anwälte erwarten für den Fall, dass das Luxemburger Gericht dem Generalanwalt folgt, eine neue Klagewelle von Dieselbesitzern. – BR

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