Leipzig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Fall Wolbergs zum Teil neuaufgerollt werden muss.
Der Senat bestätigte das erste Urteil des Landgerichts Regensburg aus dem Sommer 2019 gegen den früheren Oberbürgermeister nicht im vollem Umfang. Der Senat hob vor allem die Freisprüche der Angeklagten vom Vorwurf der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme für die Spendenpraxis vor Wolbergs Wahl zum Oberbürgermeister auf. Das Landgericht hatte entschieden, dass Wolbergs nur für die Annahme von Spenden nach seinem Amtsantritt zu verurteilen sei – für die Spenden vor der Wahl aber nicht, weil Wolbergs als dritter Bürgermeister für Bauangelegenheiten nicht zuständig gewesen sei. Dem früheren Regensburger Oberbürgermeister Wolbergs drohen damit härtere Strafen. – BR