Erster Fall bei einem Wildvogel im Landkreis /Aufstallung von Hausgeflügel ab dem 14.Februar 2021Neuburg – Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte mit, dassim Landkreis Neuburg-Schrobenhausenerstmals bei einer am 6. Februar 2021 mit auffälligen SymptomenverendetenGraugans das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen wurde.
Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern,ist Hausgeflügel ab dem 14. Februar 2021aufzustallen. Dazu müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel (d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Entenund Gänse) im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses ab sofort in geschlossenen Ställenunterbringen.
Möglich ist auch eine Unterbringung in einerVorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten,dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ziel istes, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Zur Früherkennung der Erkrankung müssen zudemab sofortauch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Stück Geflügel die Anzahl verendeter Tiere bzw. die Anzahl gelegter Eier dokumentieren.
Damit soll der Gesundheitsstatus der gehaltenen Tiere belegt und sichergestellt werden, dass das Auftreten der Geflügelpest frühzeitig erkannt wird. Die bereits per Allgemeinverfügung vom 01.02.2021für alle Geflügelhalter angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin strikt einzuhalten.In Bayern wurde das Geflügelpest -Virus mit dem Subtyp H5N8 im November 2020 im Landkreis Passau bei Stockenten nachgewiesen. Im Januar trat bei einem tot aufgefundenen Schwan ein Fall im Landkreis Landsberg am Lechauf.
Feststellungenin den Landkreisen Starnberg und Haßberge folgten. In zwei Fällen wurde das Virus in bayerische Hausgeflügelgestände eingeschleppt. Die betroffenen Bestände mussten daraufhin gekeult werden.Die Geflügelpest tritt derzeit vor allem bei wildlebenden Wasservögeln auf. Beim Hausgeflügel werden die höchsten Erkrankungs-und Sterberaten bei Hühnern und Puten beobachtet. Sie können bis zu 100 Prozent betragen. Als anzeigepflichtige Tierseuche wird die Geflügelpest staatlich bekämpft. Eine Übertragung des Geflügelpesterregers vom Typ H5N8 auf den Menschen konnte bisher nicht nachgewiesen werden.
Der Erreger gilt daher nach jetzigen Erkenntnissen für den Menschen als ungefährlich. Dennoch sollten verendet aufgefundene Tiere aus hygienischen Gründen nicht berührtwerden. Das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen bittet Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt (08431/57288) oder den örtlichen Polizeidienststellen unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. – Sabine Gooss, LandratsamtNeuburg-Schrobenhausen