Kempten: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von zwei Demonstrationen der „Querdenken“-Bewegung in Kempten bestätigt.
Das Verbot sei notwendig, um Infektionsgefahren zu verhindern, hieß es in der Begründung. Das Gericht gab damit der Stadt Kempten recht, die die beiden Proteste untersagt hatte und auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg nicht akzeptieren wollte. Das hatte eine Kundgebung erlaubt, allerdings nur mit 200 statt der angemeldeten 8.000 Teilnehmer. – BR