Gesetz zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren stärkt regionale StrukturenMünchen – Der Bayerische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren beschlossen. Damit sollen in Bayern kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützt werden. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute im Bayerischen Landtag: „Mit dem neuen Gesetz macht der Freistaat den Weg frei zur Entlastung kleiner Schlachtbetriebe.
Kleine Betriebe, die in geringer Stückzahl schlachten, sollen zukünftig finanziell entlastet werden. Die Neuordnung der Fleischhygienegebühren beendet Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe. Das ist ein wichtiges Signal für den ländlichen Raum. Die Grundpfeiler einer guten Lebensmittelversorgung sind regional, nachhaltig und tierschutzgerecht. Wir wollen die regionale Vielfalt im Schlachtbereich in Bayern erhalten. Wir setzen auf kurze Wege statt auf lange Lieferketten. Das ist gut für die Tiere und das Klima. Die hofnahe Schlachtung bedeutet weniger Stress für die Tiere und damit mehr Tierschutz.“
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sagte: „In Bayern haben wir eine intakte Schlachtstruktur, um die uns andere Bundesländer beneiden. Diese gilt es zukunftsfähig zu erhalten. Von den neuen, reduzierten Sätzen profitieren 95 Prozent unserer bayerischen Schlachtstätten. Damit setzt die Bayerische Staatsregierung ein starkes Zeichen auch für die Nutztierhaltung in Bayern. Kleinstrukturierte, regionale Schlachtstätten sind wichtige Partner vor Ort für die Landwirte und Garanten für breit aufgestellte Absatzwege. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und sichert die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln auf kurzen Wegen.“
Die kleinen Schlachtbetriebe vor Ort stehen für Innovation, Tradition, Regionalität und Tierwohl. Über 1.500 der Betriebe in Bayern sind kleine Schlachtbetriebe, die von den Neuregelungen profitieren. Das entspricht rund 95 Prozent aller Schlachtbetriebe im Freistaat. Europarechtlich besteht die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Diese Fleischhygienegebühren wurden bisher aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe. Das neue Gesetz sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier bezahlen, beispielsweise 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.
Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die notwendige Beihilfe-Notifizierung bei der EU-Kommission ist bereits in die Wege geleitet. Das neue Gesetz wird am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sobald die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, können die niedrigeren Fleischhygienegebühren zur Anwendung kommen. Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird das neue Modell nach einem Jahr evaluiert. – Dr. Thomas Marzahn, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz