Di. Dez 10th, 2024

Gesundheitsminister ruft Bund zur Neuausrichtung des Berufes aufMünchen – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, den Beruf der Medizinischen Fachangestellten durch nachhaltige Maßnahmen attraktiver zu gestalten. Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die Medizinischen Fachangestellten haben auch im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine unverzichtbare Arbeit geleistet, die leider immer noch zu wenig Wertschätzung erfährt. Nach wie vor erkennt der Bund diese Leistung noch nicht einmal durch einen finanziellen Bonus an. Auch muss der Beruf insgesamt neu gedacht und damit aufgewertet werden.“

Der Minister betonte: „Ich begrüße daher den Antrag der Unions-Fraktion im Bundestag zur Stärkung dieses wichtigen Berufsbilds und hoffe, dass dieser auch von den Fraktionen der Ampel-Koalition Unterstützung erfährt.“ Holetschek unterstrich: „Neben einem Corona-Bonus für Medizinische Fachangestellte, den Bayern schon lange nachdrücklich fordert, benötigen wir auch rasch eine tiefergreifende Neuausrichtung des Berufes. Das bedeutet eine Reform der Ausbildung, mehr Verantwortung in der Tätigkeit und bessere Vergütungsmöglichkeiten. Dies würde eine deutliche Aufwertung des Berufsbildes bedeuten und somit eine bessere Nachwuchsgewinnung ermöglichen. Hierfür sollte noch in diesem Jahr eine Bund-Länder-Runde eingerichtet werden.“

In dem Antrag (Drucksache 20/1014), über den der Bundestag an diesem Mittwoch (27.4.) berät, wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, einen Corona-Bonus in Höhe von 500 Euro an in Vollzeit beschäftigte medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte sowie an Beschäftigte im Rettungswesen auszuzahlen; Teilzeitkräfte sollen 300 Euro erhalten. Holetschek betonte: „Diese Anerkennung haben die Beschäftigten mehr als verdient. Sie kann aber nur ein erster, symbolischer Schritt sein. Unabdingbar zur Steigerung der Attraktivität ist – wie ebenfalls im Antrag gefordert – auch eine angemessene Vergütung der qualifizierten Leistungen durch die Kostenträger. Ärztinnen und Ärzten muss es möglich sein, ihren Angestellten eine adäquate Vergütung entsprechend des Ausbildungsstands zu bieten.“ – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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