Sa. Apr 27th, 2024

Karlsruhe: Die Drogeriekette „dm“ darf ihre Produkte nicht mit Labels wie „klima- oder umweltneutral“ bewerben. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt, weil „dm“ die Begriffe für Eigenmarken verwendet. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Bezeichnungen bei den Verbrauchern Erwartungen weckt, die nicht der Realität entsprechen. Der generelle Verweis auf bestimmte Projekte etwa zum Waldschutz reiche nicht aus. Klimaneutralität gehe über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten erreicht werden könne, so die Richter. Kunden müssen demnach auf den Verpackungen klar erkennen können, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht. – BR

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