Di. Dez 3rd, 2024

Berlin: Die Rechte von Kindern sollen künftig ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio erfuhr, haben sich Union und SPD nach jahrelangen Verhandlungen darauf jetzt verständigt. Wörtlich soll es demnach in Zukunft in der Verfassung heißen: „Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen.

Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren.“ Weiter heißt es: Die Rechte der Eltern würden dadurch keinesfalls geschmälert. Kritiker bemängeln, dass das Wohl von Buben und Mädchen künftig nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden soll. Letzteres verlangen die Vereinten Nationen in ihrer Kinderrechtskonvention. Union und SPD wollen das Grundgesetz noch vor der Bundestagswahl im September ändern. Dafür ist aber eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. – Rundschau Newsletter

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