Mo. Dez 9th, 2024

Bonn: Wer sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche erlebt hat, kann in Zukunft Widerspruch gegen die Höhe von Anerkennungsleistungen einlegen.

Wie die Deutsche Bischofskonferenz mitteilte, gilt der Anspruch ab dem 1. März und muss nicht begründet werden. Außerdem erhalten die Opfer Einsicht in ihre Akten. Beides waren Forderungen des Betroffenenbeirats. Dessen Sprecher Norpoth rechnet nach eigenen Angaben damit, dass viele eine Überprüfung beantragen werden und mahnte an, dass diese dann auch rasch bearbeitet wird. Bisher entscheidet eine Unabhängige Kommission der Kirche über die Summe der Zahlungen für Missbrauchsopfer. Um die finanzielle Anerkennung zu erhalten, reicht es laut Bischofskonferenz, wenn das Erlittene und die Folgen plausibel geschildert werden. – BR

Kommentar verfassen