Di. Mrz 19th, 2024

(werbung) – Etwa 6.600 Mal pro Tag kommt es auf deutschen Straßen zu Verkehrsunfällen. Häufig fährt falsches Handeln danach zu weiteren Unfällen, die vermeidbar waren. Die Reaktionen sind durchaus verständlich, stehen die Unfallbeteiligten doch zunächst einmal unter Schock – Unfallzeugen häufig auch. Umso wichtiger ist es, klare Abläufe zu kennen und zu ritualisieren für das richtige Verhalten am Unfallort.

Die Fachleute empfehlen Führerschein-Inhabern, alle zwei bis drei Jahre den Erste-Hilfe-Kursus aufzufrischen. Der Aufwand von zwei bis drei Stunden und etwa 35 Euro schafft eine gute Grundlage für das souveräne Handeln nach einem Unfall.

Erst absichern – dann helfen
Wer nach einem Unfall noch handlungsfähig ist, begibt sich zunächst einmal aus der Gefahrenzone und sichert dann die Unfallstelle ab. Wichtig ist das vor allem auf Autobahnen, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden oder auf unübersichtlichen weil kurvenreichen Landstraßen: Sie erschweren das vorausschauende Fahren. Erst danach folgen Maßnahmen wie Wiederbelebung oder Erste Hilfe. Die richtige Handlungsabfolge stellt sich so dar:

– Eigenschutz und Absicherung
– Polizei und Rettungskräfte alarmieren
– Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten
– Erste Hilfe leisten
– Rettungsdienste unterstützen falls erwünscht

Warnen und informieren
Ein beschädigtes und auf der Fahrbahn liegengebliebenes Auto stellt eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr dar. Die Unfallstelle wird daher zunächst einmal kenntlich gemacht: die Warnblinkanlage einzuschalten ist eine erste Möglichkeit dazu. Wer als Unfallbeteiligter oder Zeuge noch handlungsfähig ist, stellt dann das Warnschild auf – zieht sich aber vorher noch die Warnweste an. Die Signalfarben schützen ihn und machen andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass hier eine Gefahrenstelle liegt. Das Warndreieck steht auf Autobahnen etwa 200 Meter vor der Unfallstelle und auf Landstraßen etwa 100 Meter. Als nächstes wird der kostenfreie Notruf alarmiert. Er besitzt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) die Telefon-Nummer 112  – auch in der Schweiz und Liechtenstein.

Der Anrufer bereitet sich zuvor auf die fünf W-Fragen vor – denn genau diese Antworten benötigen die Rettungsdienste.
– Wer – vielleicht mit Mobilfunknummer – ruft an?
– Was genau ist passiert?
– Wo – Ortsangabe – ist der Unfall geschehen?
– Wann passierte der Unfall?
– Wie viele Personen sind verletzt?

Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe
Wer trotz des Unfalls selbst noch handlungsfähig ist, kümmert sich anschließend um lebensrettende Sofortmaßnahmen. Dabei stehen drei Dinge im Zentrum: Bewusstsein, Atmung sowie Herz-und Kreislauf. Wichtig dabei ist, sich um die Menschen zu kümmern, die nicht mehr selbst auf sich aufmerksam machen können. Sie sind vielleicht bewusstlos, stehen unter Schock oder können sich verletzungsbedingt nicht mehr aus eigener Kraft bewegen. Bei Bewusstlosigkeit wird der Kopf nach hinten überstreckt, um die Atemwege freizumachen. Vor der Mund-zu-Mund-Beatmung erfolgt eine Kontrolle, ob Schleim, Erbrochenes, herausnehmbarer Zahnersatz oder die Zunge die Atemwege blockieren. Schlägt das Herz nicht mehr, erfolgt die Wiederbelebung über das Pressen und Loslassen des Druckpunkts in der Mitte des Körpers. Positioniert werden die Verletzten in der stabilen Seitenlage oder in der Schocklage, bei der die Beine erhöht platziert sind. Starke Blutungen abzubinden und Verletzte zuzudecken, bilden weitere Maßnahmen der Ersten Hilfe. Alle diese Maßnahmen finden so lange statt, bis die professionellen Retter eintreffen.

Rettungsdienste und Versicherungen
Treffen die Notdienste ein, verschaffen sie sich in der Regel schnell einen überblick. Sie stellen den ansprechbaren Unfallbeteiligten und Zeugen vielleicht noch ein paar Fragen zur eigenen Information. Dann aber wollen Notärzte und Sanitäter normalerweise keine fremde Hilfe mehr. Häufig ist zeitgleich schon die Polizei vor Ort und benötigt die Aussagen von Beteiligten und Zeugen des Unfalls. Wer daran beteiligt war, notiert Namen und KFZ-Kennzeichen der Unfallgegner. Er macht mit dem Handy noch einige Aufnahmen, um für die eigene Versicherung den Vorfall zu dokumentieren. Das ist besonders wichtig, wenn bei einem leichten Unfall ohne Personenschaden kein Polizeibericht entsteht. Anschließend erfolgt so schnell wie möglich die Meldung an die eigene Versicherung.

Kommentar verfassen