Fr. Apr 26th, 2024

Straßburg: Italien hat mit der Haft und den Haftbedingungen für Flüchtlinge auf der italienischen Insel Lampedusa gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor. Geklagt hatten vier tunesische Staatsbürger, die bei der Überfahrt nach Europa von einem italienischen Schiff in ein Aufnahmezentrum auf Lampedusa gebracht worden waren. Die Richter gaben ihnen Recht und betonten, auch eine hohe Zahl an Migranten entbinde nicht davon, für annehmbare Bedingungen zu sorgen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die italienische Regierung zur Zahlung von 8.500 Euro zuzüglich Kosten und Ausgaben an jeden der vier Kläger. – BR

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