Fr. Apr 26th, 2024

Sturz eines betrunkenen Kraftradfahrers
Ingolstadt – Freitagnacht befuhr ein 55-jähriger Ingolstädter mit seinem Kraftrad in Ingolstadt die Römerstraße in Richtung Theodor-Heuss-Straße.
Auf Höhe der Hausnummer 1 kam der 01 nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr über den hohen Randstein des rechten Gehwegs und stürzte dabei. Diesen Sturz konnte ein vor ihm fahrender PKW-fahrer im Rückspiegel beobachten und verständigte daraufhin Rettungsdienst und Polizei. Bei Eintreffen der Streife konnten die eingesetzten Polizeibeamten bei dem Kraftrad-Fahrer deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung und der Verletzungen war vor Ort die Durchführung eines Atemalkoholtestes nicht möglich, weshalb der Alkoholgehalt erst später im Klinikum Eichstätt festgestellt werden konnte. Dort hatte der Kraftradfahrer noch 1,6 Promille. Bei seinem Sturz zog er sich Schürfwunden an Händen und im Gesicht zu, verletzte oder gefährdete aber keine anderen Verkehrsteilnehmer. Ihm wurde die Weiterfahrt unterbinden, wofür auch sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurde. Nach dem Alkoholtest durch das Klinikpersonal musste er auch noch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Des Weiteren wurde sein Führerschein beschlagnahmt und an die Staatsanwaltschaft Ingolstadt weitergeleitet, welche Herr des Ermittlungsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn ist. An seinem Kraftrad entstand ein Sachschaden von ca.1000 €.

PKW-Fahrerin missachtet Vorfahrt der Fahrradfahrerin
Ingolstadt – Freitagmittag ereignete sich aufgrund eines Vorfahrtsverstoßes ein Verkehrsunfall zwischen einer 65-jährigen Fahrradfahrerin und einer 40-jährigen Autofahrerin. Die Radfahrerin aus Manching befuhr den rot markierten Radweg des Brodmühlenwegs in Fahrtrichtung des Baggersees.
Die Autofahrerin, welche in Ingolstadt wohnhaft ist, befuhr mit ihrem VW Touran den Mühlweg in Richtung des Brodmühlweg und bog an der Einmündung zu diesem nach rechts in Richtung westliche Ringstraße ab. Dabei missachtete die PKW-Fahrerin die Vorfahrt der Radfahrerin, sodass es zum Zusammenstoß kam. Dabei traf das Fahrrad an der rechten Front des PKWs auf und die Radfahrerin stürzte auf die Motorhaube. Dort lag sie, während die PKW-Fahrerin noch ca. 5m weiter fuhr und schließlich nach der Einmündung am rechten Fahrbahnrand zum Stehen kam. Die Radfahrerin verlangte vor Ort keinen Rettungsdienst und beschloss, sich mit ihren Schürfwunden und leichten Prellungen bei bedarf selbstständig zu einem Arzt zu begeben. An den Fahrzeugen der beiden Damen entstand insgesamt ein Sachschaden von knapp 2500 €.

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