Fr. Apr 26th, 2024

Zwei alkoholisierte Fahrzeugführer beanstandet
Stadt Ingolstadt und Umgebung
Zunächst wurde ein 37-jähriger aus München am Freitagabend auf der A9 einer Kontrolle unterzogen. Er war mit seinem PKW in südlicher Fahrtrichtung unterwegs gewesen und fiel einer Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt durch seine unsichere Fahrweise auf. Glücklicherweise wurden durch diese keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zudem stellten die Beamten bei der Kontrolle dann noch Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Einem Alkoholtest stimmte er nicht zu, in Anbetracht der zahlreichen Indizien, die eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nahelegten, wurde jedoch eine Blutentnahme angeordnet. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr.

In der Nacht auf Samstag (gegen ca. 01:00 Uhr) stürzte dann ein 35-jähriger Ingolstädter mit seinem Fahrrad in der Manchinger Straße in stadteinwärtiger Fahrtrichtung. Hierbei verletzt er sich leicht. Ein Atemalkoholtest ergab vor Ort einen Wert von 1,86 o/oo. Zur Behandlung seiner Verletzungen war der Transport in ein Krankenhaus notwendig, dort musste er sich dann ebenfalls einer Blutentnahme unterziehen, auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss
BAB A9, Fahrtrichtung Berlin, PWC Baarer Weiher
Eine Zivilstreife der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt kontrollierte am Freitag gegen 17:00 Uhr einen Kleintransporter, der auf der A9 in nördlicher Richtung unterwegs war. Beim 24-jährigen Fahrer konnten hierbei Anzeichen eines vorangegangen Betäubungsmittelkonsums festgestellt werden. Ein durchgeführter Urintest reagierte dann noch positiv auf Amphetamin und THC. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Zusätzlich fanden die Beamten noch eine geringe Menge Amphetamin im Fahrzeug. Da der Fahrer nicht in Deutschland wohnhaft ist, wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Fahrt unter dem Einfluss solcher eingeleitet.

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