Sa. Apr 27th, 2024

Berlin: Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder auf das geplante Whistleblower-Gesetz geeinigt.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen entsprechenden Kompromiss erzielt. Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder einer Behörde aufmerksam machen, sollen demnach vor Entlassung und anderen negativen Konsequenzen geschützt sein. Sie müssen sich aber bevorzugt an interne Meldestellen wenden. Das soll hohe Kosten für mittelständische Unternehmen vermeiden. Denn ursprünglich war vorgesehen, dass Firmen anonyme externe Meldestellen und Kommunikationskanäle für Rückfragen bereitstellen müssen. Halten sie sich nicht an das neue Gesetz, drohen ihnen auch nicht mehr bis zu 100.000 Euro Geldbuße, sondern nur noch 50.000 Euro. Justizminister Buschmann lobte die Einigung. Man habe erreicht, das Gesetz für Unternehmen so bürokratiearm wie möglich zu gestalten und zugleich Hinweisgeber wirksam zu schützen. – BR

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