Berlin: Das Zeigen des „Z“-Symbols kann nach Angaben des Bundesinnenministeriums als öffentliche Billigung des russischen Krieges gegen die Ukraine strafbar sein.
Wie ein Sprecher sagte, liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, dass dieses Symbol bereits in Deutschland verwendet wird – bislang vor allem in Form von „Farbschmierereien“. Der Buchstabe selbst sei zwar natürlich nicht verboten, erläuterte er. Doch sei der russische Angriffskrieg eine Straftat – und wer diesen öffentlich billige, könne sich auch selber strafbar machen. – Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, das öffentliche Zeigen des Symbols zu ahnden, darunter auch Bayern. – In Russland wird das „Z“ als um Zustimmung zum Krieg gegen die Ukraine verwendet. Das Symbol soll übersetzt „Für den Sieg“ stehen. – BR