Fr. Apr 26th, 2024

Ingolstadt – Am Donnerstagnachmittag gegen 17:40 Uhr wurde eine Fußgängerin leichtverletzt, nachdem sie ein bislang unbekannter Pkw-Fahrer touchiert hatte.
Gegen 17:40 Uhr war die 56-jährige Ingolstädterin fußläufig auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Ingolstadt in der Hindenburgstraße unterwegs und befand sich im Gespräch mit einem weiteren Fußgänger. Zur gleichen Zeit parkte ein Pkw-Fahrer seinen blauen Audi neben den beiden Personen aus einer Parklücke aus und fuhr hierbei gegen das Bein der Geschädigten, welche sich durch die Kollision leichte Verletzungen zuzog. Die Geschädigte sprach den Pkw-Fahrer an, nach einem kurzen Wortwechsel entfernte sich dieser jedoch unerlaubt von der Unfallstelle. Eine unbekannte Zeugin konnte den flüchtigen Pkw noch bis zur Theodor-Heuss-Brücke verfolgen, anschließend entfernte er sich in unbekannte Richtung.

Ingolstadt – In der Schrannenstraße wurde am Donnerstagabend ein geparkter Pkw beschädigt.
Der Pkw Opel des 22-jährigen Geschädigten aus Ingolstadt war am rechten Seitenstreifen in der Schrannenstraße geparkt, als ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer gegen 22:35 Uhr mit seinem blauen Audi rückwärts aus einer gegenüberliegenden Parklücke ausparkte und dabei mit dem Heck den geparkten Pkw auf Höhe der Fahrertür rammte. Auch hier flüchtete der unbekannte Unfallverursacher von der Unfallstelle. An dem geparkten Pkw entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 1000€.
In beiden Fällen sucht die Verkehrspolizei Ingolstadt nun Zeugen. Diese werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Ingolstadt unter der Telefonnummer 0841/9343-4410 zu melden.

Pkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis auf der A9 unterwegs
Reichertshofen, Lkrs. Pfaffenhofen a.d.Ilm – Ein 26-jähriger aus Würzburg war am Donnerstagvormittag gegen 11:45 Uhr mit seinem Pkw Daimler auf der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs und wurde durch eine Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt am Parkplatz Baarer Weiher einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte er keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der Pkw-Schlüssel wurde zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt und den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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