Sa. Nov 2nd, 2024

München: Der Bund für Geistesfreiheit will Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den sogenannten „Kreuz-Erlass“ in Bayern einlegen.

Er teilte mit, die Verfassung verpflichte Behörden zur Neutralität, und Kreuze an den Eingängen von Behörden verletzten das Recht auf Gleichbehandlung und Religionsfreiheit. Der Bund für Geistesfreiheit zieht vor das Verfassungsgericht, nachdem er mit seinem Anliegen im Dezember vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert war. Den Kreuz-Erlass hatte Bayerns Ministerpräsident Söder 2018 auf den Weg gebracht, um der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns Ausdruck zu verleihen. – BR

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