Berlin: Die Bundesregierung und die Union wollen offenbar beim Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor möglichen Entmachtungsversuchen an einem Strang ziehen.
Die Zeitung „Rheinische Post“ zitiert aus einem Entwurf des Bundesjustizministeriums, wonach eine Neuregelung im Grundgesetz, dazu beitragen solle, solchen Gleichschaltungsbetrebungen vorzubeugen. Bisher kann das Gesetz zum Bundesverfassungsgericht mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit. – BR