Verbot der Übernachtungssteuer nimmt nächste Hürde: Innenausschuss des Bayerischen Landtags macht Weg frei für Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßt Zustimmung des InnenausschussesMünchen – Der Kommunal- und Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in seiner heutigen Sitzung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mehrheitlich befürwortet und damit die Weichen für das Verbot einer „Übernachtungssteuer“ gestellt. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßte die Entscheidung des Ausschusses: „Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes können Kommunen künftig keine Übernachtungssteuer mehr einführen. Damit schieben wir den Plänen der Landeshauptstadt München rechtzeitig den Riegel vor.“
Herrmann hatte bereits zuvor mehrmals deutlich gemacht, dass eine Übernachtungssteuer negative Folgen für den Tourismus habe und den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und der aktuellen Energiekrise nicht zuzumuten sei.
1979 habe man zur Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems sowie zu Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat bewusst ‚Bagatellsteuern‘ abgeschafft, erklärte Herrmann. Außerdem habe der Bundesgesetzgeber Anfang 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um das Beherbergungsgewerbe zu entlasten. „Diese Entlastungsziele durch die Einführung einer Übernachtungssteuer zu konterkarieren, um die eigene Stadtkasse aufzubessern, ist unlogisch, investitionsfeindlich und schädlich für den Tourismus. Sie belastet einseitig Privatreisende und Beherbergungsbetriebe. Für die Unterkünfte bringt sie zusätzlichen Verwaltungsaufwand“, betonte der Kommunalminister mit Blick auf die Ankündigung der Landeshauptstadt, eine solche Abgabe einführen zu wollen.
Voraussichtlich Mitte Februar soll das Gesetz im Plenum des Bayerischen Landtags abschließend beraten werden. Sollte die Landeshauptstadt München bis zum Inkrafttreten der Änderung die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das laut Herrmann aus rechtlichen Bedenken abgelehnt. „Eine Übernachtungssteuer erhebt bislang keine Gemeinde in Bayern. Mit der auf den Weg gebrachten Änderung des Kommunalabgabengesetzes sorgen wir dafür, dass das so bleibt“, so der Minister abschließend. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration