Sa. Apr 27th, 2024

Erfurt: Arbeitgeber müssen Beschäftigten bei einer Corona-Infektion und der anschließenden Quarantäne weiter Lohn zahlen, auch wenn sie nicht geimpft waren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Geklagt hatte unter anderem ein Arbeiter eines Unternehmens für Kunststofftechnik in Nordrhein-Westfalen. Er hatte sich nicht impfen lassen und erkrankte vor drei Jahren. Dafür bekam er eine Bescheinigung vom Arzt. Nach einigen Tagen lief diese aus. Der Mann musste aber wegen der geltenden Quarantäne-Vorschriften weiter zuhause bleiben. Für diese Zeit wollte sein Chef keinen Lohn zahlen. Denn dafür habe der Mitarbeiter keine Krankmeldung vorgelegt und es noch dazu unterlassen, sich impfen zu lassen. Die Erfurter Richter entschieden aber, dass der Beschäftigte wegen der Quarantäne das Haus nicht verlassen durfte und somit arbeitsunfähig war. – BR

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