So. Apr 28th, 2024

Bamberg: Im Zivilprozess gegen Astrazeneca wegen eines mutmaßlichen Impfschadens will das Oberlandesgericht Bamberg ein Sachverständigen-Gutachten einholen.
Das OLG ließ Zweifel daran erkennen, dass der Impfstoffhersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht mit. Das Gutachten soll klären, ob diese Darstellung nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war. Eine 33-Jährige aus Hof fordert rund 600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie hatte nach der Impfung gegen das Coronavirus 2021 eine Darmvenenthrombose bekommen. Ein Teil des Darms musste entfernt werden. – BR

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