Warschau: Der polnische Justizminister Ziobro will vom Verfassungsgericht des Landes prüfen lassen, ob die Kopplung von EU-Geldern an rechtsstaatliche Prinzipien der polnischen Verfassung entspricht.
Diese EU-Norm sei mit dem polnischen Grundgesetz überhaupt nicht zu vereinbaren, sagte er. Der Europäische Gerichtshof prüft ebenfalls die Regel, die es ermöglicht, bei demokratischen Rückschritten Mittel zurückzuhalten. Ein Urteil wird für kommendes Jahr erwartet. Die nationalkonservative Regierung in Polen unternimmt seit 2015 Schritte, um die Gerichte des Landes stärker unter Kontrolle zu bekommen. Die EU sieht dadurch die Unabhängigkeit der Justiz und die demokratischen Werte der Union gefährdet und hält Gelder zum Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie zurück. – BR