So. Apr 28th, 2024

Berlin: Die Lokführergewerkschaft GDL darf den Schienenverkehr in Deutschland voraussichtlich bestreiken.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte den Antrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den ab heute Abend geplanten Ausstand ab. Die Bahn ging in Berufung. Darüber entscheidet das Landesarbeitsgericht im Laufe des Tages. Ab 18 Uhr soll der Güterverkehr bestreikt werden, ab 2 Uhr Früh der Personenverkehr. Die Bahn rechnet damit, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft und will einen Notfahrplan einrichten. Bei den GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr wurde rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes gestrichen. Hauptstreitpunkt in der aktuellen Tarifrunde ist die Forderung der GDL nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter. – BR

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