So. Apr 28th, 2024

Karlsruhe: Das Urteil gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig.
Wie der Bundesgerichtshof mitteilte, muss das Landgericht München lediglich zur Vermögensabschöpfung neu verhandeln. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter war das Münchner Urteil unvollständig, weil noch nicht alle Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden verfügbar waren. Schuhbeck war im Herbst wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er nach Angaben seines Sprechers erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung befunden hat. – BR

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