So. Apr 28th, 2024

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat Gefangenen in der Forderung nach höheren Löhnen den Rücken gestärkt.
Die Richter am Obersten Gericht gaben damit zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind somit verfassungswidrig. Die Bundesländer müssen die entsprechenden Gesetze jetzt bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, König. In den meisten Bundesländern – unter anderem in Bayern – herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Bislang verdienten Gefängnisinsassen zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde. – BR

Kommentar verfassen