Nicht verkehrssicheren Anhänger ohne ausreichende Fahrerlaubnis mitgeführtIngolstadt – Der nicht verkehrssichere Zustand eines Anhängers wurde am Dienstagvormittag einem 44jährigen Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt zum Verhängnis.
Das Gespann fiel einer Streife, gegen 09.00 Uhr, auf der A9 in Fahrtrichtung München auf, da der Anhänger wegen eines Reifenschadens in deutlich sichtbare Schräglage geraten war. Bei der anschließenden Kontrolle an der Ausfahrt Ingolstadt Nord stellten die Beamten fest, dass sich die Karkasse des rechten Hinterreifens am Tandem-Achser komplett gelöst hatte, so dass dieses Rad auf der Felge lief. Weiterhin war der Anhänger um mehr als 20 Prozent überladen. Das Gespann hatte eine zulässige Gesamtmasse von weit über 3,5 Tonnen. Da der Fahrer jedoch nur die Klasse B vorweisen konnte, war sein Führerschein hierfür nicht ausreichend. Es erfolgt eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Flüchtiger dunkelgrauer SUV nach Verkehrsunfall gesucht
Ingolstadt – Die Verkehrspolizei Ingolstadt fahndet nach dem Verursacher eines Verkehrsunfalls am Dienstagmittag, um 12.20 Uhr, an der Kreuzung Levelingstraße/Moraschstraße.
Das gesuchte Fahrzeug, ein dunkelgrauer neuwertiger SUV mit Ingolstädter Kennzeichen, war bei Grünlicht von der Moraschstraße nach links in die Levelingstraße abgebogen. Zeitgleich überquerte eine Fußgängerin ebenfalls bei Grünlicht die Levelingstraße vom Edeka kommend in Richtung Brauhaus. Als die 28jährige Ingolstädterin bemerkte, dass der abbiegende Pkw nicht anhielt, verhinderte sie einen Zusammenstoß mit einem Sprung zurück. Hierbei verdrehte sie sich das Knie, so dass sie sich im Anschluss in ärztliche Behandlung begeben musste. Die Geschädigte konnte eine detaillierte Beschreibung zum Unfallverursacher abgeben. Dieser und unbeteiligte Zeugen werden gebeten sich bei der Verkehrspolizei Ingolstadt (Tel. 0841-9343-4410) zu melden.
Scooterfahrer bei Verkehrsunfall verletzt
Ingolstadt – Leichte Verletzungen zog sich der Fahrer eines Elektrorollers am Dienstagnachmittag bei einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Regensburger Straße/Schillerstraße in Ingolstadt zu.
Der 42jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen stammende Mann war, gegen 14.30 Uhr, entgegen der freigegebenen Fahrtrichtung auf dem Radweg der Schillerstraße in Richtung Schillerbrücke unterwegs. Unter Rotlichtmissachtung querte er die Regensburger Straße am Überweg. Hierbei wurde er von einem von rechts kommenden Pkw frontal erfasst, der die Kreuzung in östlicher Richtung bei Grünlicht überfuhr. Die 26jährige Ingolstädter Autofahrerin hatte keine Möglichkeit mehr einen Zusammenstoß zu verhindern. Der Scooterfahrer wurde durch den Aufprall in die Windschutzscheibe des Pkw geschleudert, die hierbei zu Bruch ging. Glücklicherweise zog er sich dabei keine gravierenden Verletzungen zu. Durch den Rettungsdienst wurde er in eine Klinik gebracht. Der Sachschaden wurde mit rund 1000 Euro beziffert.
Mehrfachtäter auf der Autobahn gestellt
Ingolstadt – Einen unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Autofahrer, der auch noch keinen Führerschein hatte, stoppte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ingolstadt am Dienstagnachmittag.
Der auf der Durchreise befindliche Italiener wurde, gegen 16.15 Uhr, im Rahmen der Schleierfahndung an der Ausfahrt Ingolstadt Ost in Fahrtrichtung München einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten deutliche körperliche Anzeichen auf einen vorangegangenen Drogenkonsum fest. Mit dem Vorwurf konfrontiert, zeigte sich der Fahrer geständig. Er gab an, das verlängerte Wochenende in Berlin auf einem Festival gewesen zu sein und dort exzessiv verschiedene Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ein anschließender Test bestätigte die Angaben. Dieser reagierte positiv auf THC und Kokain. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich auch noch heraus, dass der 40jährige auch keine Fahrerlaubnis hatte, da die Gültigkeit bereits abgelaufen war. Wegen der beiden Delikte erwartet ihn ein Strafbefehl. Auf der Polizeidienststelle wurde eine Blutentnahme wegen der Drogenfahrt durchgeführt. Der Halter des betreffenden Pkw befand sich als Beifahrer im Fahrzeug. Da dieser ebenfalls keinen Führerschein hatte, wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt komplett untersagt. Der Fahrzeugbesitzer muss sich strafrechtlich wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.