Di. Okt 15th, 2024

Nürnberg: In der Stadt wird es heute und morgen keine Ausnahme vom bayerischen Tanzverbot geben. Der Bund für Geistesfreiheit scheiterte vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach mit einer Klage gegen das Verbot am Gründonnerstag und Karfreitag.

Zur Begründung verwies das Gericht auf eine Vielzahl von Gastronomen und Veranstaltern, die Ausnahmegenehmigungen beantragt hatten. Damit werde der Zweck, die Feiertage zu schützen, ausgehöhlt. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2016 berufen. Danach sind Ausnahmen in Einzelfällen möglich. In München sind allerdings von heute bis Samstag rund 50 Partys und Veranstaltungen erlaubt. – BR

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